Retten aus Zwangslagen geübt

Ein nicht ganz alltägliches Thema wurde den aktiven Feuerwehrleuten beim Ausbildungsdienst am 16.09.2014 erläutert.

Standards zu Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen und Hilfeleistungseinsätzen werden während der wöchentlichen Ausbildungsdienste geschult. Oft sind es grundsätzlich die gleichen Themen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten und Situationen betrachtet werden. Im Rahmen der Standortausbildung wird das in der Grundausbildung (Truppmann) gelernte Wissen vertieft.

Während der wöchentlichen Ausbildung wird werden auch Fachthemen aufgegriffen, welche nicht alltäglich vorkommen. Im Rahmen eines Einsatzes kann es passieren, dass Personen gerettet werden müssen, die nicht in der Lage sind, ein Gebäude selbständig zu verlassen. Im Brandfall kann beispielsweise ein Aufzug nicht verwendet werden. In dieser Situation müssen Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, über ein (rauchfreies) Treppenhaus gerettet werden. Während unserer Ausbildung wurden verschiedene Möglichkeiten ausprobiert, einen Rollstuhl schonend über ein Treppenhaus zu befördern.

Weiterhin wurde der Personentransport mittels einer Krankentrage erprobt, welche ebenfalls ins einem Treppenhaus stattgefunden hat. In allen Fällen ist es wichtig, dass mit der Person gesprochen wird und klare Anweisungen erfolgen.

Im dritten Teil des Ausbildungsdienstes wurde die Personenrettung mittels Bandschlinge geübt. Diese eignet sich hauptsächlich zur „Crashrettung“, d.h. zur schnellen Rettung einer Person aus dem Gefahrenbereich. Dabei kann es sich auch um einen verletzten Atemschutzgeräteträger handeln.