Auf den untergeordneten Seiten befinden sich Einsatzübersichten der letzten Jahre. Es ist natürlich keine Vollständigkeit gewährleistet. Das soll vielmehr einen kurzen Überblick bringen. Viele Informationen sind zum Schutz der Betroffenen sehr oberflächlich gehalten.

Einen hohen Anteil von Einsätzen stellen ungünstig installierte oder falsch genutzte bzw. platzierte Brandmeldeanlagen dar. Viele Alarmierungen könnten verhindert werden (Abschalten bei Bauarbeiten, richtige Platzierung der Melder, usw.).

Ärgerlich, aber dennoch vermeidbar sind Alarmierungen durch:

  • Angebranntes Essen auf dem Herd
  • Haarspray im Melder
  • Wasserdampf aus dem Wasserkocher oder einer Dusche
  • Zigarettenqualm

Die Einsatzkräfte verlassen tagsüber ihren Arbeitsplatz, um die Brandmeldeanlage wieder zurückzuschalten. Alarmierungen durch angebranntes Essen beispielsweise stellen nicht immer Fehlalarme dar. Wenn durch die Auslösung der Anlage nachweislich ein Feuer verhindert werden kann, kann einem Betreiber keine Rechnung gestellt werden. Brandeinsätze bleiben kostenfrei, wenn diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Technische Hilfeleistungen bleiben auch kostenfrei, wenn es sich bei einem Unglücksfall um die Rettung von Menschen oder Tieren aus lebens- oder gesundheitsbedrohenden Lagen handelt, bzw. eine akute Gefahr abgewendet wird. Notstände bleiben kostenfrei. Das sind Einsätze, die die Allgemeinheit betreffen. Liegt beispielsweise ein Baum vor einer Haustür, oder dieser droht, innerhalb eines Privatgrundstücks zu stürzen, liegt nicht zwingend eine Gefahr für Leib und Leben vor. Die meisten entstehenden Kosten werden durch Versicherungen übernommen (KFZ, Hausrat, Wohngebäude, usw.).

Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir als Feuerwehr vor Ort zu Einsatzkosten keine Auskunft geben können. Liegen akute Gefahren vor, wird die Feuerwehr tätig. Informationen zu entstehenden Einsatzkosten kann die Stadtverwaltung Gifhorn erteilen (FB 32, Fachbereich Ordnung).